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Berufspädagogische Fortbildung für Praxisanleiter
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind ab dem 01.01.2020 die Qualifikationsanforderungen für Praxisanleiter angehoben worden. Die Befähigung zum Praxisanleiter ist durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von 300 UE nachzuweisen sowie berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von 24 UE jährlich.
Termine in Kooperation mit der GSBZ Buchholz
Individuelle Angebote auf Anfrage
Seminarort: Gesundheitsfachschule und Bildungszentrum, Müllerstrasse 13a, 21244 Buchholz, Anmeldungen über die IBF des Krankenhauses Buchholz/Winsen, Frau Yvonne Mock, Tel.: 04181-9286748, Yvonne.Mock@krankenhaus-winsen.de